Beweissicherungsgutachten
Sachverständiger für Betriebskostenabrechnungen, Heizkostenabrechnungen, WEG
Fachwissen in allen Fragen zu Abrechnungen und Messgeräten
für private und gewerbliche Kunden

Überprüfung direkt vor Ort
- was ist ein Beweissicherungsgutachten?
- wer kann ein Abrechnungsgutachten beauftragen?
- welche Leistungen beinhaltet ein Beweissicherungsgutachten?
Unter einem Beweissicherungsgutachten versteht man die fachliche Dokumentation des "Ist-Zustands".
Hierbei stelle ich für Sie fest, ob z.B. die zur Verbrauchserfassung verwendeten Messgeräte (Heizkostenverteiler, Wärmezähler und Wasserzähler) funktionsfähig sind, ob diese entsprechend den jeweiligen Normen und anerkannten Regeln der Technik installiert wurden und betrieben werden und letztendlich ob die Verbrauchswerte dieser Geräte als abrechnungstechnische Grundlage verwendet werden können.
Ein weiterer, häufig beauftragter Bestandteil ist die Überprüfung der Leistungsbewertung von Heizkörpern und von heizkörperspezifischen Bewertungs- bzw. Umrechnungsfaktoren von Heizkostenverteilern.
In vielen Fällen werden sog. Beweissicherungsgutachten als Kombination mit bzw. Erweiterung von reinen Abrechnungsgutachten beauftragt.
Auch hier spielt es keine Rolle ob sich die Beauftragung auf die Prüfung der Messgeräte und den Montagearbeiten in einzelnen Wohn- oder Gewerbeeinheiten beschränkt, oder das Ziel verfolgt eine Analyse und Prüfung der messtechnischen Ausstattung ganzer Gebäudekomplexe zu erhalten - ich biete Ihnen Fachwissen in allen Bereichen.
Die ausführlichen Schlussfolgerungen und eindeutigkeit der Feststellungen Klarheit und die eindeutigen Feststellungen in einem Abrechnungsgutachen
Mein Angebot zur Erstellung eines Abrechnungsgutachtens steht allen meinen Kunden zur Verfügung! Ich empfehle jedoch im Vorfeld immer von der Möglichkeit einer Beratung oder Abrechnungsprüfung gebrauch zu nehmen um in einem kostengünstigen Rahmen feststellen zu können, ob der Aufwand für die Ausarbeitung eines Gutachtens erforderlich und vor allem wirtschaftlich sinnvoll ist.
Werde ich z.B. direkt von Eigentümergemeinschaften, Vermietern, gewerblichen/privaten Mietern, Kommunen, Juristen etc. beauftragt, spricht man von einem PRIVATGUTACHTEN.
Erfolgt die Beauftragung direkt über ein Amts-, Land oder Oberlandgericht, spricht man von einem GERICHTSGUTACHTEN.
Überprüfung der Vorerfassung bei Nutzergruppen
Werden in einer Liegenschaft die Verbrauchswerte über unterschiedliche Geräte erfasst, wird eine sog. Nutzergruppenabrechnung erstellt.
Hierbei ist zu beachten, dass Differenzmessungen nicht ohne weiteres zulässig sind.
Ich überprüfe für Sie, ob die messtechnische Ausstattung zur Vorerfassung verschiedener Nutzergruppen vollständig und im Sinne der Heizkostenverordnung ist. Zudem überprüfe ich, ob die Geräte entsprechend den geltenden Normen und anerkannten Regeln der Technik montiert wurden, ob diese geeignet und geeicht sind und ob die Messergebnisse als abrechnungstechnische Grundlage verwendet werden dürfen.
Ist die messtechnische Ausstattung vollständig?
Eine verbrauchsabhängige Abrechnung ist nur dann gegeben, wenn die messtechnische Ausstattung in einer Liegenschaft vollständig ist. Nur in Ausnahmefällen ist ein Verzicht auf Messgeräte zulässig und die Ermittlung des Wärme- und Wasserverbrauchs einzelner Wohn- oder Gewerbeeinheiten darf mittels Differenzmessungen oder Schätzungen erfolgen.
Überprüfung und Auslesung von Messgeräten
Damit der Verbrauch zutreffend gemessen werden kann müssen diverse Besonderheiten berücksichtigt werden:
- die Eignung der verwendeten Geräte
- die Einhaltung von Einbauvorschriften
- gesetzliche Eichfristen
Im Zuge der Überprüfung und Auslesung werden die Speicherwerte aller Geräte vollständig ausgelesen und protokolliert. Weiter kann eine Zapfstellenprüfung und Ausliterung von Wasserzählern erfolgen.
Leistungsbewertung von Heizkörpern
Bei der Verwendung von Heizkostenverteilern (elektronische Geräte oder Verdunstungsmesser) werden die Verbrauchseinheiten der Geräte einem sog. "Bewertungsfaktor", welcher sich aus der Wärmeleistung der jeweiligen Heizkörper und der thermischen Anbindung der Geräte an die Heizkörper ergibt, gegenübergestellt.
Wenn die Leistung der Heizkörper fehlerhaft ermittelt wurde, z.B. weil ein falscher Heizkörpertyp identifiziert wurde, kann ein unrichtiger Bewertungsfaktor bzw. Umrechnungsfaktor zu einer deutlichen Kostenbelastung führen.
Ich prüfe für Sie, ob die durch den Messdienstleister ermittelten Bewertungsfaktoren zutreffend bzw. plausibel sind.
Meine Expertise - über 15 Jahre Erfahrung in der Erstellung und Prüfung von Abrechnungen

BDSH e.V.

Campus-EW GmbH

Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilenwirtschaft (EBZ)

Industrie und Handelskammer für die Pfalz (IHK)
Ich freue mich, Ihnen bei der Lösung Ihres Problems helfen zu können
Gerne erstelle ich Ihnen ein auf Ihren individuellen Bedarf angepasstes Angebot
